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   OVG Niedersachsen, 28.01.1998 - 4 L 4526/97   

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OVG Niedersachsen, 28.01.1998 - 4 L 4526/97 (https://dejure.org/1998,6368)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.01.1998 - 4 L 4526/97 (https://dejure.org/1998,6368)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Januar 1998 - 4 L 4526/97 (https://dejure.org/1998,6368)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 12 BSHG; § 3 Abs. 1 S. 3 RegSatzV
    Sozialhilfe; Unterkunftskosten; Verhältnismäßigkeit des Mietzinses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilfe; Unterkunftskosten; Verhältnismäßigkeit des Mietzinses

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.1998 - 4 L 4526/97
    Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was aus er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88, 89; 75, 168, 170; 97, 110, 112; 101, 194, 196).

    Die darin liegende Beschränkung des Hilfeanspruchs ist im sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz angelegt, sie läuft ihm nicht zuwider (BVerwGE 101, 194, 197).

  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Angemessene Unterkunft - Teilweise Übernahme der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.1998 - 4 L 4526/97
    Allerdings ist das Bundesverwaltungsgericht dieser Rechtsprechung zu § 3 Abs. 1 RegelsatzVO a.F. entgegengetreten (Urt. v. 21.1.1993 - BVerwG 5 C 3.91 -, BVerwGE 92, 1 ff. = DVBl. 1993, S. 794; Urt. v. 29.10.1997 - BVerwG 5 C 22.97 -, V.n.b.).

    Nach dem sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz darf kein ungedeckter Bedarfsrest hinsichtlich der Unterkunftskosten übrig bleiben (BVerwGE 92, 1, 5; 101, 104, 197).

  • OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 12 M 4000/96
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.1998 - 4 L 4526/97
    Vielmehr kann der Hilfesuchende Leistungen für die Unterkunft jedenfalls in angemessener Höhe beanspruchen (z.B. Urt. v. 28.9.1994 - 4 L 5583/93 -, info also 1995, S. 166; Beschl. v. 31.7.1996 - 12 M 4000/96 -, V.n.b.; Beschl. v. 13.12.1996 - 4 M 6421/96 -, V.n.b.; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.6.1994 - 6 S 1184/94 -, info also 1994, S. 220).

    Die Verletzung der Obliegenheit nach dem 1. Halbsatz hat für den Hilfeempfänger also nur (die "Sanktion") zur Folge, daß er sich selbst der Möglichkeit begibt, vom Sozialhilfeträger vorher die Zustimmung zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft zu erhalten, auch soweit sie den angemessenen Umfang übersteigen (Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1996, a.a.O.; ebenso OVG Berlin, Beschl. v. 31.1.1997, info also 1997, 85, und Beschl. v. 13.3.1997, NDV-RD 1997, 52 = FEVS 47, 544 = DVBl. 1997, 1445).

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.1998 - 4 L 4526/97
    Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was aus er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88, 89; 75, 168, 170; 97, 110, 112; 101, 194, 196).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85

    Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.1998 - 4 L 4526/97
    Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was aus er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88, 89; 75, 168, 170; 97, 110, 112; 101, 194, 196).
  • BVerwG, 22.08.1985 - 5 C 57.84

    Kosten der Unterkunft - Mietaufwand - Hilfe zum Lebensunterhalt - Erwachsenes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.1998 - 4 L 4526/97
    Andererseits ist dem Hilfesuchenden nur das zu gewähren, was aus er aus sozialhilferechtlicher Sicht benötigt (vgl. BVerwGE 72, 88, 89; 75, 168, 170; 97, 110, 112; 101, 194, 196).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.1994 - 4 L 5583/93

    Unterkunft; Hilfeempfänger; Sozialhilferecht; Angemessenheit; Unterkunftskosten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.1998 - 4 L 4526/97
    Vielmehr kann der Hilfesuchende Leistungen für die Unterkunft jedenfalls in angemessener Höhe beanspruchen (z.B. Urt. v. 28.9.1994 - 4 L 5583/93 -, info also 1995, S. 166; Beschl. v. 31.7.1996 - 12 M 4000/96 -, V.n.b.; Beschl. v. 13.12.1996 - 4 M 6421/96 -, V.n.b.; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.6.1994 - 6 S 1184/94 -, info also 1994, S. 220).
  • BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 22.97

    Sozialhilfe, Übernahme von Unterkunftskosten;; Hilfe zum Lebensunterhalt,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.1998 - 4 L 4526/97
    Allerdings ist das Bundesverwaltungsgericht dieser Rechtsprechung zu § 3 Abs. 1 RegelsatzVO a.F. entgegengetreten (Urt. v. 21.1.1993 - BVerwG 5 C 3.91 -, BVerwGE 92, 1 ff. = DVBl. 1993, S. 794; Urt. v. 29.10.1997 - BVerwG 5 C 22.97 -, V.n.b.).
  • OVG Hamburg, 23.08.1996 - Bs IV 255/96

    Sozialhilferecht: Notwendiger Unterkunftsbedarf eines Ehepaares mit einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.1998 - 4 L 4526/97
    Für den Fall, daß der Hilfesuchende zwar seiner Obliegenheit nachkommt, die Stellungnahme des Sozialhilfeträgers zu dem in Aussicht genommenen Mietvertrag dann aber nicht abwartet oder sogar entgegen einer negativen Stellungnahme des Sozialhilfeträgers den Mietvertrag abschließt, ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Satz 3 RegelsatzVO n.F. gleichwohl die Verpflichtung des Sozialhilfeträgers, die Unterkunftskosten in der Höhe zu übernehmen, in der sie sozialhilferechtlich angemessen sind (so auch HambOVG, Beschl. v. 23.8.1996, FEVS 47, 138).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 8 B 2066/96

    Reform des Sozialhilferechts; Unterkunft; Anmietung; Unterkunftskosten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.1998 - 4 L 4526/97
    Daß die Regelungen der genannten Halbsätze 1 und 2 so formuliert sind, daß sie nicht in zwei selbständigen Sätzen enthalten sind, sondern in zwei durch ein Semikolon getrennten (oder verbundenen) Halbsätzen, nötigt nicht dazu, sie so zu verstehen, daß auch die Übernahme nur der angemessenen Kosten davon abhängen soll, daß der Hilfesuchende den Sozialhilfeträger vor Abschluß des Mietvertrages unterrichtet hat (so aber OVG NW, Beschl. v. 30.9.1996 - 8 B 2066/96 -, FEVS Bd. 47 S. 257; HambOVG, Beschl. v. 5.12.1996 - Bs IV 322/96 -, FEVS Bd. 47 S. 538; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 14.5.1997 - 12 B 11127/97.OVG -, FEVS 48, 83).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.1997 - 12 B 11127/97

    Hilfeempfänger; Wohnung; Sozialhilfeträger; Mietkosten

  • OVG Berlin, 13.03.1997 - 6 S 9.97

    Sozialhilferechtlich unangemessene Wohnung; Angemessene Aufwendungen; Träger der

  • BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 6.98

    Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe;; Sozialhilfe, Übernahme von

    BVerwG 5 C 6.98 OVG 4 L 4526/97.
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2000 - 4 L 406/00

    Unterkunftskosten; Untätigkeitsklage

    Weder aus der Entstehungsgeschichte des Reformgesetzes noch aus den vom Beklagten zitierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1998 (BVerwG 5 C 15.97, FEVS 49, 150 = DVBl. 1999, 454 = NJW 1999, 1127, u. BVerwG 5 C 6.98 = BVerwGE 107, 239 = FEVS 49, 145 = DVBl. 1999, 460 = NDV-RD 1999, 30 = info also 1999, 31 = NJW 1999, 542) ist zu entnehmen, dass für "neue", also nach dem 1. August 1996 angemietete und bezogene Wohnungen die Verpflichtung des Trägers der Sozialhilfe zur Berücksichtigung höherer als angemessener Aufwendungen für die Unterkunft ausschließlich aus einer vorherigen Zustimmung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 2. Halbs. RegelsatzVO resultieren könnte (vgl. auch Urt. d. Sen. v. 28. Jan. 1998 - 4 L 4526/97 - info also 1998, 140 = Nds. RPfl. 1998, 163, das durch das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 6.98 - a. a. O., bestätigt worden ist).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 4 M 5232/97

    Berücksichtigung angemessener Aufwendungen für die; Aufwendungen, angemessene;

    Die Rechtssache hat ferner nicht grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, da die maßgeblichen Rechtsfragen - wie gesagt - durch das örtlich zuständige Oberverwaltungsgericht (den beschließenden Senat) geklärt sind und in diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine höchstrichterliche Klärung (durch das Bundesverwaltungsgericht) nicht herbeigeführt werden kann (durch Beschluß vom 22.9.1997 - 4 L 4289/97 - hat der Senat die Berufung eines Sozialhilfeträgers wegen grundsätzlicher Bedeutung der unter Nr. 1 a formulierten Rechtsfrage zugelassen; dieses Berufungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 4 L 4526/97 geführt).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 54/05
    Bei Aufwendungen für Wohnungsbeschaffung und Mietkaution ist demzufolge die vorherige Zustimmung eine Voraussetzung für eine eventuelle Kostenübernahme (vgl hierzu beispielsweise Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. Januar 1998 - 4 L 4526/97 ; OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 1997 - 6 S 9.97 ).
  • VG Meiningen, 03.07.1998 - 8 E 600/98

    Sozialhilferecht; Sozialhilfe; Sozialhilfebezug für unangemessene Wohnung

    Dieser soll bei unangemessenen Unterkunftskosten vor den möglichen Folgen seines unüberlegten Handelns (drohende Überschuldung und möglicher Wohnungsverlust) gewarnt und geschützt werden (vgl. im einzelnen BVerwG, Urteil vom 09.04.1997, 5 C 2/96; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 14.05.1997,12 B 11127/97, FEVS 48, 83, 84 ff.; VG Mainz, Beschluß vom 19.02.1997, 8 L 136/97 Mz; andere Ansicht OVG Lüneburg, Beschluß vom 28.01.1998, 4 L 4526/97; BayVGH, Beschluß vom 17.09.1997, 12 CE 97.1331; BayVBl. 1998, 83 ff.).
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